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   BGH, 20.07.2023 - StB 43/23   

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https://dejure.org/2023,19202
BGH, 20.07.2023 - StB 43/23 (https://dejure.org/2023,19202)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2023 - StB 43/23 (https://dejure.org/2023,19202)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - StB 43/23 (https://dejure.org/2023,19202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § ... 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 18 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 7 Nr. 2 AWG, Art. 3a Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012, Verordnung (EU) 2015/1861, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht der Auslieferung von zwei Spektrometer-Systemen an den Irak; Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz; Vorliegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Dringender Tatverdacht der Auslieferung von zwei Spektrometer-Systemen an den Irak; Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz; Vorliegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Der - mit der Beschwerde nicht in Zweifel gezogene - dringende Verdacht wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Der - mit der Beschwerde nicht in Zweifel gezogene - dringende Verdacht wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Der - mit der Beschwerde nicht in Zweifel gezogene - dringende Verdacht wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • OLG Hamburg, 11.01.2023 - 4 St 2/22

    Staatsschutzverfahren gegen einen deutsch-iranischen Staatsangehörigen wegen

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Angeklagten am 11. Januar 2023 wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen eine Genehmigungspflicht für den Verkauf und die tateinheitliche Ausfuhr gemäß eines unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Union, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt (4 St 2/22).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Allerdings lässt eine solche Haftdauer die Fluchtgefahr nicht für sich genommen entfallen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Der - mit der Beschwerde nicht in Zweifel gezogene - dringende Verdacht wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 19.04.2022 - AK 13/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Sowohl durch diese weitere Verurteilung als auch durch den im dortigen Verfahren bereits durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Braunschweig am 16. Dezember 2022 (7 Gs 3284/22) erlassenen Haftbefehl wird die Fluchtgefahr, unabhängig von der Rechtskraft des Urteils, deutlich verstärkt (vgl. zur Berücksichtigung von Überhaft etwa BGH, Beschluss vom 19. April 2022 - AK 13/22, juris Rn. 19).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Allerdings lässt eine solche Haftdauer die Fluchtgefahr nicht für sich genommen entfallen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 26.05.2020 - StB 15/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung eines Haftbefehls;

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - StB 43/23
    Daraus folgt, dass mit der Dauer der Untersuchungshaft die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache und an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 20 mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
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